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Befreie deinen Geist mit Weedy.fr besten CBD Frankreichs.
Weedy.fr ist ein Pionier auf dem Gebiet von CBD für Tiere, insbesondere für unsere vierbeinigen Freunde. Unser Flaggschiffprodukt, CannaMove® Forte CBD-Leckerlis für Hunde, trägt zur Verbesserung der Mobilität und des allgemeinen Wohlbefindens Ihres treuen Begleiters bei.
CannaMove® Forte CBD-Snacks für Hunde sind weit mehr als nur Leckerlis. Sie bieten eine unverzichtbare natürliche Unterstützung für die Mobilität und sind eine nahrhafte Nahrungsergänzung für Ihren Vierbeiner.
Solide Forschungsergebnisse zeigen, dass CBD einen positiven Einfluss auf die Beweglichkeit von Hunden haben kann. Die gesundheitlichen Vorteile ergeben sich aus den natürlichen entzündungshemmenden und chemischen Eigenschaften von Hanf, die dazu beitragen, Schmerzen und Beschwerden in den Gelenken zu lindern. Darüber hinaus verleihen die entzündungshemmenden Eigenschaften von Kurkuma zusammen mit dem hohen Glucosamin- und Chondroitingehalt der Grünlippmuschel diesen Leckerlis eine verstärkte Wirksamkeit bei der Unterstützung der Gelenkgesundheit von Hunden.
Die positiven Auswirkungen von CBD auf Hunde beschränken sich nicht nur auf die Beweglichkeit. CBD fördert auch die Entspannung, baut Stress ab und kann die Schlafqualität Ihres Tieres verbessern.
Die CannaMove Forte CBD-Leckerlis für Hunde zeugen vom Engagement von Weedy.fr Schweizer Qualität. Dank nachhaltig gezüchtetem Schweizer Huhn sind sie eine hervorragende Proteinquelle. Als einzige Kohlenhydratquelle werden Kartoffeln verwendet, die eine perfekte Verdaulichkeit und wenig Kalorien bieten. Darüber hinaus sind diese Leckerbissen frei von Getreide, Weizen oder Soja und enthalten nur natürliche Konservierungsstoffe.
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Firmennummer: 760933
Coliemore House, Coliemore Road
Dalkey, Dublin, Irland
Unsere Produkte sind keine Betäubungsmittel, da sie den THC-Gehalt von 0,3% nicht überschreiten. Unsere CBD-Produkte sind in keiner Weise Medikamente und können eine medizinische Behandlung nicht ersetzen. Artikel L3421-4: Der Verkauf oder die Werbung für Betäubungsmittel wird mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und einer Geldstrafe von 75 000 € geahndet.